Abflussprinzip Verbrauchskosten (zB Gas + Wasser)
Verfasst: Do Apr 02, 2026 1:10 pm
Hallo'le,
dotega arbeitet durchgängig nach dem Abflussprinzip: Maßgeblich ist das Zahlungsdatum (Abfluss des Geldes). Das entspricht der Gesetzgebung auch für die Heizkosten.
Beispiel 1): Für 2025 hatten wir eine Gas-Nachzahlung bzgl. Zählerstand 31.12.2025, die Anfang 2026 bezahlt wurde. Ich hatte sie zunächst 2025 zugeordnet – das ist falsch. Richtig ist die Zuordnung zu 2026 (Jahr des Abflusses). Das betrifft die Gesamt-Abrechnung der WEG.
In der Heizkostenabrechnung der einzelnen Eigentümer werden die Kosten nach Verbrauch / Zählerständen verteilt. Die o.g. Nachzahlung wird dort also berücksichtigt und umgelegt. Daher unterscheiden sich Einzel- und Gesamt-Abrechnung. Heizkosten nach dem Abflussprinzip
In dotega erfolgt die Umlage auf die Eigentümer in der Abrechnung selbst, nicht in der Buchhaltung. Das trennt Gesamt-Abrechnung und Einzelabrechnungen.
Beispiel 2): Rechnung Winterdienst 12/2025 erhalten und gezahlt in 01/2026 gehört in 2026.
Gruß,
Horst
dotega arbeitet durchgängig nach dem Abflussprinzip: Maßgeblich ist das Zahlungsdatum (Abfluss des Geldes). Das entspricht der Gesetzgebung auch für die Heizkosten.
Beispiel 1): Für 2025 hatten wir eine Gas-Nachzahlung bzgl. Zählerstand 31.12.2025, die Anfang 2026 bezahlt wurde. Ich hatte sie zunächst 2025 zugeordnet – das ist falsch. Richtig ist die Zuordnung zu 2026 (Jahr des Abflusses). Das betrifft die Gesamt-Abrechnung der WEG.
In der Heizkostenabrechnung der einzelnen Eigentümer werden die Kosten nach Verbrauch / Zählerständen verteilt. Die o.g. Nachzahlung wird dort also berücksichtigt und umgelegt. Daher unterscheiden sich Einzel- und Gesamt-Abrechnung. Heizkosten nach dem Abflussprinzip
In dotega erfolgt die Umlage auf die Eigentümer in der Abrechnung selbst, nicht in der Buchhaltung. Das trennt Gesamt-Abrechnung und Einzelabrechnungen.
Beispiel 2): Rechnung Winterdienst 12/2025 erhalten und gezahlt in 01/2026 gehört in 2026.
Gruß,
Horst