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Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Verfasst: Sa Mär 14, 2026 6:29 pm
von Horst_Koeln
Hallo zusammen,
Umlaufbeschlüsse müssen nach §23 Abs. 3 WEG grundsätzlich einstimmig sein.
Wir bereiten daher bei Punkten, die in der Versammlung noch nicht entscheidungsreif sind, einen zusätzlichen Beschluss vor: Die Eigentümer beschließen, dass [Thema] anschließend im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit entschieden werden kann.
So erhält man Zeit für die Vorbereitung und vermeidet später die Hürde der Einstimmigkeit.
Vielleicht auch für andere WEGs eine praktische Lösung?
Gruß
Horst
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Verfasst: Di Mär 17, 2026 8:46 pm
von Marius30500
Perfekt! Wir haben mit Dotega bereits zwei Umlaufverfahren mit abgesenkter Mehrheit beschließen können. Das ist ein sehr hilfreiches Tool, um schnell und effizient zu arbeiten, ohne jedes Mal eine förmliche Eigentümerversammlung einberufen zu müssen.

Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Verfasst: Di Mär 17, 2026 9:20 pm
von Horst_Koeln
Hallo Marius, willkommen im Forum.
Danke für den Hinweis "mit dotega". Den Unterpunkt "Umlauf" unter "Versammlung" hatte ich gar nicht gesehen. Die Eigentümer loggen sich ein und können direkt in dotega abstimmen?
Bei uns (14 Eigentümer) hat sich nur einer bei dotega angemeldet. Da könnte bei uns eine Hürde liegen.
Gruß,
Horst
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Verfasst: Fr Mär 20, 2026 6:33 pm
von Maja_Stuttgart_21
Hallo Zusammen,
ich finde Umlaufbeschlüsse ja eine mega Sache... bei 28 Einheiten nur leider fast eine Sache der Unmöglichkeit...
Außer nach einer Versammlung mit Absenkungsbeschluss! Auf diesem Wege haben wir in der Vergangenheit schon viele Themen in der Versammlung vertagt und dann im Anschluss über das schriftliche Umlaufverfahren beschlossen...
!! Beschlussverkündung nicht vergessen !!
Habe im letzten dotega Webinar erstmals davon gehört, eigentlich logisch. Wurde die erforderliche Mehrheit erreicht, kurze Info an alle, dass der Beschluss zustande gekommen ist.
Re: Umlaufbeschluss mit Mehrheit
Verfasst: Mo Mär 23, 2026 7:09 am
von Matthias_Dortmund
Hallo Maja,
bei uns führt die Beschlussverkündung regelmäßig zu Diskussionen: Einige wollen Transparenz wer mit wieviel MEA wie abgestimmt hat, andere möchten ihre Abstimmung nicht veröffentlicht sehen – gerade bei emotionalen Themen.
Wie handhabt Ihr das bei Euch konkret bei vielen Eigentümern?
Gruß,
Matthias