„Vergütung“ für die Selbstverwaltung

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Chris_Stuttgart
Beiträge: 4
Registriert: Mo Jun 15, 2026 8:23 pm

„Vergütung“ für die Selbstverwaltung

Beitrag von Chris_Stuttgart »

In unserer WEG ist eine Form der unechten Selbstverwaltung angedacht: Ich soll als Eigentümer, der sich aufgrund untätiger aktueller Hausverwaltung sowieso bereits um die meisten Themen kümmert, die Hausverwaltung übernehmen. Tatsächlich habe ich mich eine ganze Weile dagegen gewehrt, die aktuelle Hausverwaltung liefert aber hartnäckig neue Gründe, warum eine Verlängerung keinen Sinn macht.

Als Verwaltungsbeirat hatten wir bereits reichlich Vergleichsangebote eingeholt. Da war alles dabei, von seriösen Angeboten über Abwehrangebote bis hin zu direkten Absagen. Selbst die seriösen Angebote bedeuten eine erhebliche Preissteigerung ggü. dem aktuellen Status Quo. So wurde die unechte Selbstverwaltung wieder ein Thema.

Grundsätzlich (und gerade unterstützt durch eine Lösung wie Dotega) kann ich mir das vorstellen.

Dem restlichen Verwaltungsbeirat ist wichtig, dass ich diese Arbeit nicht völlig unentgeltlich erbringe. Jetzt bin ich auf der Suche nach Erfahrungswerten. Werdet ihr für eure Tätigkeit vergütet? Falls ja, wie? Als Aufwandsentschädigung (gar limitiert auf die 70 Euro, die Dotega in der eigenen Beschlusssammlung nennt)? Mit einer konkreten Vergütung (Tipps zur Höhe würden mich interessieren?)

Ich denke momentan an eine Größenordnung von 15-20 Euro pro Einheit pro Monat. Zusammen mit der Dotega-Gebühr bleiben wir dabei deutlich unter dem, was die durchschnittliche Hausverwaltung hier im Stuttgarter Raum für kleine WEGs aufrufen.

Wie ist da eure Meinung zu bzw. eure Erfahrungswerte?
Horst_Koeln
Beiträge: 50
Registriert: Mi Mär 11, 2026 2:33 pm

Re: „Vergütung“ für die Selbstverwaltung

Beitrag von Horst_Koeln »

Hallo Chris,

wir sind 2 Verwalter mit 14 Einheiten und erhalten jeder 25 EUR/Monat. Pauschal pro Selbstverwalter, nicht pro Einheit! Das ging anstandslos als Beschluss durch.

Wichtig ist wohl juristisch, dass dem Selbstverwalter kein Lohn zusteht. Es ist nur eine Kostenerstattung zulässig. Diese kann pro Vorgang mit Rechnungen / Belegen nachgewiesen werden oder pauschal vereinbart sein. Nur eben kein Lohn für den Zeitaufwand. Und bei uns sind es 25 EUR pauschale Kostenerstattung pro Monat pro Selbstverwalter.

Ich fürchte wenn Du auf 20 EUR/Monat und pro Einheit gehst, ist es nicht einfach, das als reine Kostenerstattung zu deklarieren. Und wenn Du entlohnt wirst, müsstest Du Dich wahrscheinlich als Verwalter selbständig machen ....

Die Software von dotega kostet uns die Hälfte der Kosten der alten Verwaltung. Die 2x 25 = 50 EUR sind vernachlässigbar. Die Selbstverwaltung hat somit die Verwaltungskosten der WEG halbiert. Wir haben den Vermietern unter den Eigentümern empfohlen, die Kostensenkung der Umlage als Netto-Mieterhöhung zu nutzen. Das hat wohl nur teilweise funktioniert.

Es könnte sinnvoll sein, dass Du den rechtlichen Teil des Themas mit dem dotega Support prüfst, ich stütze mich hier nur auf ChatGPT.

Gruß,
Horst
Chris_Stuttgart
Beiträge: 4
Registriert: Mo Jun 15, 2026 8:23 pm

Re: „Vergütung“ für die Selbstverwaltung

Beitrag von Chris_Stuttgart »

Hallo Horst,

lieben Dank für die Rückmeldung. Ich bin auf das Thema gekommen, da der Aufwand für die Verwaltungstätigkeit in jedem Fall an mir hängen bleiben wird. Wenn ich die Arbeit aber schon mache, darf sie auch vergütet werden.

Der Knackpunkt liegt hier in der „echten“ vs. „unechten“ Selbstverwaltung. Ich würde in diesem Szenario zum Verwalter der WEG bestellt werden und hätte in der Folge auch die gleiche Leistung wie eine professionelle Hausverwaltung zu erbringen. (Das sind aber alles Themen, die die WEG auch im Fall der echten Selbstverwaltung von mir erwarten würde, es macht sonst keiner.)

- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Umsetzung von Beschlüssen
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Führen der Beschlusssammlung
- Ordnungsgemäße Verwaltung der Konten

(Alles Themen, bei denen Dotega mir hoffentlich ein gutes Hilfsmittel ist.)

Zeitgleich hänge dann aber ich (nicht die WEG, wie in der echten Selbstverwaltung) in der Haftung drin.

Für diesen Aufwand und dieses Risiko darf die WEG mich nach meinem Verständnis auch vergüten (was durch mich natürlich zu versteuern ist), solange es der Leistung angemessen ist und nicht gegen marktübliche Verhältnisse verstößt (und natürlich ordnungsgemäß beschlossen wurde). Da wäre ich mit dem angedachten Kostensatz im Rahmen des Statthaften.

Im Gegensatz zu einem zertifizierten Verwalter bin ich (da ich die Leistung nur für meine eigene WEG erbringe) aber offenbar frei von Sachkundenachweis/Zertifizierung bzw. Erlaubnisschein. So verstehe ich zumindest die diversen Online-Quellen.

Das größte Risiko besteht hier meines Erachtens bei der Haftungsfrage. Dotega hat in dem Angebot eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bereits integriert. Ich kann aktuell aber noch nicht beantworten, ob diese auch für solche Fälle passt.
Horst_Koeln
Beiträge: 50
Registriert: Mi Mär 11, 2026 2:33 pm

Re: „Vergütung“ für die Selbstverwaltung

Beitrag von Horst_Koeln »

Hallo Christ,

danke, dieses Modell kannte ich nicht. Es ist für uns auch nicht relevant, ich müßte dies als Nebenjob bei meinem Arbeitgeber anmelden und das passt nicht.

Wir hatten in Köln 24 EUR/Partei/Monat. Da waren Softwarekosten natürlich enthalten so wie Du dotega auch daraus finanzierst und nicht von der WEG bezahlen läßt, nehme ich an.

Ein Eigentümer hier war klar: den Selbstverwaltern steht dasselbe Geld zu wie der Verwaltung vorher. Das kam für uns aber nicht in Frage, s.o.

Die Haftungsfrage wird der dotega-Support sicher beantworten ... support@dotega.de

Gruß,
Horst
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